Zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages (Jahresbeitrag) bitte zutreffendes Feld ankreuzen.
a) Natürliche Personen - € 150,-
b) Hochschulinstitute - € 250,-
c) Forschungsinstitute - € 1.000,-
d) Firmen - allgemein Gemessen an Beschäftigungszahl
> 250 bis 500 Beschäftigte - € 2.000,-
> 50 bis 250 Beschäftigte - € 1.000,-
> 500 Beschäftigte - € 4.000,-
bis 50 Beschäftigte - € 250,-
e) Bürgerinitiativen/ Vereine/ Interessenverbände - € 250,-
f) Banken/ Sparkassen/ Versicherungen - € 4.000,-
g) Gebietskörperschaften/ Verbände/ Anstalten/ Organisationen Gemessen an der Einwohnerzahl (EW), die in der Stadt/ Gemeinde oder im Einzuggebiet von Verbänden/ Anstalten/ Organisationen leben. Bei Wasserverbänden reduziert sich der Jahresbetrag auf die Hälfte des sich nach der maßgeblichen Einwohnerzahl des Einzugsgebietes ergebenden Mitgliedsbeitrages.
> 100.000 bis 300.000 EW - € 2.000,-
> 300.000 bis 600.000 EW - € 4.000,-
> 600.000 EW - € 8.000,-
bis 100.000 EW - € 800,-
h) Bundes-/ Landesministerien - Mitgliedsbeitrag wird im Einzelfall festgelegt.
Mir ist bekannt, dass auch bei Eintritt während des laufenden Jahres der Jahresbeitrag für das gesamte Jahr
berechnet wird. Die Mitgliedschaft kann mit einmonatiger Frist zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
Endet die Mitgliedschaft während des laufenden Jahres, wird der Jahresbeitrag für dieses Jahr nicht anteilig
erstattet, sondern verbleibt beim Verein.